n der Regel geht es dem Urheber eines Werkes nicht nur darum, dass seine Persönlichkeitsrechte (Veröffentlichungsrecht, Anerkennung der Urheberschaft, Schutz vor Entstellungen) gewahrt werden, sondern er möchte sein Werk auch wirtschaftlich verwerten oder zumindest durch sein Werk Aufmerksamkeit erregen und so potentielle Interessenten oder Kunden ansprechen. Eine wirtschaftliche Verwertung des Werkes findet üblicherweise dadurch statt, dass der Urheber dritten Personen ein Nutzungsrecht
(eine Lizenz) einräumt und hierfür eine entsprechende Vergütung erhält.
Womit die schwierige Frage aus dem Anfänger Haufen schonmal dem Grunde nach geklärt wäre.
Quelle:
Verwertungsrechte von digitalen Medien
gebrauchte Software, Verkauf, Lizenzrecht, Urheberrecht
Unzulässiger Verkauf "gebrauchter" Software Hat der Urheber von Software
in seinen Lizenzbestimmungen geregelt, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte bestehen, verstößt der Weiterverkauf von "gebrauchten" Softwarelizenzen gegen das Urheberrecht,
wenn die Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger verkauft werden, indem Kunden aufgefordert werden, sich die betreffenden Programme selbst zu kopieren oder online herunterzuladen. Urteil des LG München I vom 15.03.2007 7 O 7061/06 Pressemitteilung des LG München
Aber ZUSAMMEN geht das, einfach auf ne CD brennen !
Windows XP: Verkauf von Echtheitszertifikaten bei eBay ist unzulässig
Gebrauchte Echtheitszertifikate für das Betriebssystem Windows XP dürfen nicht ohne Zustimmung von Microsoft verkauft werden. Das entschied das OLG Frankfurt in einem aktuellen Verfahren.
Was war passiert?
Ein Online-Händler hatte a
uf der Auktionsplattform eBay mehrere gebrauchte Lizenzkeys für das Betriebssystem Windows XP Professional zum Verkauf angeboten. Microsoft nahm daraufhin den Verkäufer wegen der vermeintlichen Verletzung ihrer Lizenzrechte auf Unterlassung in Anspruch – zu Recht, wie die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nun mit ihrem Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 15/09) feststellten.
Auch hier, MIT CD, darf man gebrauchte Systeme wieder verkaufen
Schranken des Urheberrechts
Um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren, normiert das Gesetz in den §§ 44a bis 63 UrhG zahlreiche Einschränkungen der Urheberrechte. So ist die Urheberrechtsposition beispielsweise zeitlich begrenzt und tritt die Gemeinfreiheit nach Ablauf einer gesetzlichen Frist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) automatisch ein (§ 64 UrhG). Außerdem werden Abstriche bei der Ausschließbarkeit gemacht,
so beispielsweise durch das Zitatrecht, das Zitate in unterschiedlichem Umfang zulässig macht (Großzitat, Kleinzitat usw.). Darüber hinaus sind weitere Schranken der Nutzungsberechtigung des Urhebers bzw. des ausschließlichen Lizenzinhabers zugunsten einzelner Nutzer, der Kulturwirtschaft sowie der Allgemeinheit vorgesehen.
Das gefällt mir am Besten !
Sachrecht
→ Hauptartikel: Urhebervertragsrecht, Lizenz und Lizenzvertrag
Das Urheberrecht verfügt über eine große Zahl spezieller gesetzlicher Regelungen um die Handhabung im täglichen (Rechts-) Verkehr zu gewährleisten. Sie sind in den §§ 28 bis 44, §§ 69a bis 69g UrhG normiert, ansonsten können die allgemeinen Vorschriften aus dem BGB hinzugezogen werden. Es muss dabei beachtet werden, dass es sich bei Rechtsgeschäften über Schutzrechte um sog. „gewagte Geschäfte“ handelt: Den Vertragsparteien muss bekannt sein, dass bei ungeprüften Rechten die Schutzrechte unexistent und bei geprüften Schutzrechten vernichtbar sein können. Da der Urheber in den meisten Fällen nicht zu einer eigenen Verwertung des Werkes in der Lage ist, kann er einem anderen ein Nutzungsrecht einräumen, § 29 Abs. 2 UrhG. Dies erfolgt dabei entweder
durch den Abschluss eines Lizenzvertrages oder eines Verwertungsvertrages.
5) Darf ich mein Urheberrecht verkaufen?
Nein, Dein Urheberrecht kannst Du nicht verkaufen. Die einzige Möglichkeit, es zu übertragen, ist folgende: §29 UrhG - Das Urheberrecht kann in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen werden. Im übrigen ist es nicht übertragbar.
Die Verfügung von Todes wegen wird in §28 UrhG geregelt.
Das Urheberrecht gehört zu den so genannten unveräußerlichen Rechten (siehe dazu:
http://www.jurawelt.com). Diese Rechte können nur durch die Erbfolge weitergegeben werden und sind sonst nicht übertragbar.
In §31 (3) UrhG gibt es allerdings eine Regelung, die es ermöglicht, ein ausschließliches Nutzungsrecht zu vergeben. Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Der Urheber verkauft das ausschließliche Nutzungsrecht, behält weiterhin
sein Urheberrecht, darf aber sein Werk nicht mehr nutzen.
6) Kann ich mein Urheberrecht abtreten, und meine Werke davon lösen, damit sie jeder nutzen kann?
Nein - nicht abtreten, nur vererben, s.o. § 29 UrhG. Damit sie jeder nutzen kann, kannst Du allerdings jedem ein einfaches Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten einräumen. Das Einräumen von Nutzungsrechten kann unentgeldlich erfolgen.
Quelle.:
Darf ich mein Urheberrecht verkaufen?
Erschreckend, wie viele Leute die Suche nicht benutzen können...