Ich denke mal das dann:

Voraussichtliches Lieferdatum: 17.09.2014
*Wenn Sie jetzt bestellen, verläßt die Ware noch heute unser Lager.
auch nicht ausreicht ...
Richtig! Das reicht auch nicht aus!!!

Es geht einfach nur darum, dass der Kunde ganz klar wissen muss, wann die Ware bei ihm eintrifft.

IT-Recht-Kanzlei schreibt es ja auch schon:
Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.
Die Angabe "Lieferzeit: 1-2 Werktage" ist nicht das Problem. Das Problem ist die fehlende Erläuterung!

Der Händler muss dem Kunden deutlich erklären, wann der bestellte Artikel angeliefert wird und zwar abhängig von der gewählten Zahlart und abhängig vom Lieferland!

Bis jetzt(!) weitgehend korrekt wäre folgende Angabe (mit Sternchen!), idealerweise zwischen Preis und "In den Korb"-Button:
Lieferzeit: 2-3 Werktage *
direkt gefolgt von:
* Info zu Lieferzeiten
dies mit einem Hyperlink versehen, zur Erläuterung die so aussehen könnte:
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Es wird sicher noch einiges zu bemängeln geben. Ich denke, der nächste Punkt wird die Angabe "bis" zwischen den Zahlen sein.
Dann wird wohl eine genauere Angabe wie "Lieferzeit: 3 Werktage *" verlangt werden.
Die Definition "Werktag" wird auch eines Tages ein juristisches Thema werden.