Hat vielleicht jemand eine Muster-Widerrufsbelehrung, die man übernehmen könnte? Unter Google habe ich nichts Brauchbares gefunden.
Ganke!
Axel
Hat vielleicht jemand eine Muster-Widerrufsbelehrung, die man übernehmen könnte? Unter Google habe ich nichts Brauchbares gefunden.
Ganke!
Axel
Guckst du hier: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Das heißt ja auch nicht mehr Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung sondern:
Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
bzw.
Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
Die Kanzlei meines Vertrauens hält hier noch ein FAQ vor: Muster-Widerrufsformular-FAQ
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Wie bindet ihr in Gambio GX dieses Formular ein? Gibt es dafür schon Lösungen?Händler müssen den Kunden ab Juni 2014 ein neues Widerrufsformular anbieten. Wichtig: Das ist nicht die eigentliche Widerrufsbelehrung, sondern ein 2. Formular.
Auf dieses Formular bzw. einen Link dazu müssen Sie bereits im Bestellprozess hinwiesen. Der Kunde kann dieses Formular dann für den Widerruf nutzen, er muss es aber nicht nutzen.
Eine Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsformulars ist mir jetzt neu.
Gambio fährt aber bereits einen Testshop unter GX II mit Online-Formular.
Es soll auch für Gambio GX I (nur letzte Version) rechtzeitig verfügbar sein.
Bisher haben die es so gelöst, dass das Formular einfach in der Box Mehr über... unter Widerrufsrecht & Widerrufsformular zu finden ist.
Zur Bestellung wird auch gleich ein PDF-Formular mitgesendet.
Konfiguriert wird das Formular im Adminbereich unter Konfiguration >>> Allgemeines >>> Rechtliches
In dem Testshop sieht es gut aus. Ich denke, dass es noch diese Woche ein finales Update geben wird.
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Danke erst mal für die Info, da warte ich noch ein bisschen auf das finale Update. Hatte bisher darüber keine Infos gefunden. Ich habe das mit der Pflicht zur Bereitstellung hier gefunden - natürlich ohne Gewähr:
http://www.e-recht24.de/artikel/wide...rung-2014.html
Sorry! Ein Online-Formular muss natürlich gestellt werden.
Ich hatte mich gestern an dem online ausfüllbaren und verschickbaren Formular fest gebissen.
Das ist nämlich nur optional!
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/faq-o...ar#abschnitt_4Frage: Muss der Online-Händler immer das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen?
Ja. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Händler auch die Möglichkeit der Online-Ausfüllung nutzen will, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB n.F. i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.
Eine Nichtbereitstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars führt auf vertraglicher Ebene dazu, dass das fehlende Formular wie eine fehlende Widerrufsbelehrung wirkt und somit das Widerrufsrecht des Verbrauchers zeitlich uneingeschränkt bis zu einer korrekten Unterrichtung fortbesteht.
Allerdings können Verstöße gegen die Pflicht auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da insofern die Auflage einer gesetzlichen Verbraucherschutzvorschrift missachtet würde.
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Kann man eigentlich um den 13.6. herum die alte und die neue Widerufsbelehrung einstellen, z.B. mit dem Hinweis "Widerrufsbelehrung, gültig bis 12.6.2014" und "Widerrufsbelehrung, gültig ab 13.6.2014"? Oder muß man auch hier mit Abmahnungen rechnen?
lg
Axel