Sorry! Ein Online-Formular muss natürlich gestellt werden.
Ich hatte mich gestern an dem online ausfüllbaren und verschickbaren Formular fest gebissen.
Das ist nämlich nur optional!
Frage: Muss der Online-Händler immer das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen?

Ja. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Händler auch die Möglichkeit der Online-Ausfüllung nutzen will, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB n.F. i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.

Eine Nichtbereitstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars führt auf vertraglicher Ebene dazu, dass das fehlende Formular wie eine fehlende Widerrufsbelehrung wirkt und somit das Widerrufsrecht des Verbrauchers zeitlich uneingeschränkt bis zu einer korrekten Unterrichtung fortbesteht.

Allerdings können Verstöße gegen die Pflicht auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da insofern die Auflage einer gesetzlichen Verbraucherschutzvorschrift missachtet würde.
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/faq-o...ar#abschnitt_4