Meine Meinung:
B hat Urheberrecht (das ist in Deutschland, auch entgegen anderslautender Meinungen aus H. NICHT veräußerbar)
A hat Nutzungsrecht

B kann aber A das Nutzungsrecht nicht einfach entziehen, da A an B ein Entgelt für das Nutzungsrecht gezahlt hat (davon gehe ich mal aus).

Ist dies nicht der Fall, kann er A jederzeit das Nutzungsrecht entziehen.

Zu Deinen Fragen:
1. Ja, siehe oben.
2. Nein, da A ja für das Nutzungsrecht bezahlt hat.

B kann also nicht einfach machen, was er will.

Keine Rechtsberatung, meine Meinung!