Habe mich jetzt mal ein bischen schlau gemacht

Der § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sieht unter anderem vor, dass der Verkauf von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Jugendlichen unter 18 nicht gestattet ist.

PayPal sagt in seinen PayPal-Nutzungsrichtlinien unter Punkt 5, dass PayPal nicht verwendet werden darf, wenn anwendbare Gesetze oder Industrievorschriften bezüglich des Verkaufs von Tabakwaren verletzt werden.

Unter 9.1 im Abschnitt (l) der PayPal-AGB heisst es aber auch, dass die Nutzung von PayPal schon verboten ist, wenn die Führung des Geschäftes zu (...) Bußgeldern oder einer sonstigen Haftung von PayPal, einem Nutzer, einem Dritten oder Ihnen führt oder führen könnte!

Wie das ja von PayPal weitgehend bekannt ist - in zahlreichen Foren lassen sich ja ständig Beschwerden über PayPal nachlesen - interpretieren die sich offenbar Ihre eigenen Richtlinien, AGB und unsere deutschen Gesetze sowie Gerichtsurteile (auch die, die es noch gar nicht gibt) selbst nach Belieben neu. Dazu kommen möglicherweise Mitarbeiter, die von solchen Dingen überhaupt keine Ahnung haben, aber trotzdem über den "roten Knopf" verfügen und nach Lust und Laune drücken dürfen und das auch tun, wenn man denen blöd kommt. Konsequenz ist dann ein geschlossenes Konto mit viel Guthaben (womit die ja auch Geld verdienen können) und infolgedessen eine drohende Zahlungsunfähigkeit für den Konto-Inhaber.

Da PayPal sein rigoroses Handeln in vielen Fällen nicht auf Basis seiner Richtlinien oder AGB begründen kann, gibt es dann auf Anfrage, wenn überhaupt(!), nur eben diese o.g. fadenscheinigen Auszüge aus den PayPal-Nutzungsbedingungen. Das ist eine meiner Meinung nach abartige Vorgehensweise. Es wäre deutlich hilfreicher, wenn PayPal einfach sagen würde "Wir möchten den Handel von Tabakwaren und alkoholischen Getränken nicht unterstützen."

Wenn ich es mit PayPal gut meinen möchte, und da muss ich mich wirklich anstrengen, dann gehe ich davon aus, dass PayPal den Zusatz oder sonst in der Öffentlichkeit im JuSchG mit dem Onlinehandel bzw. Versandhandel gleichsetzt. Dann würde tatsächlich, zumindest aus PayPal's Sicht, eine Gefahr der möglichen Mithaftung bestehen (Punkt 9.1 Abschnitt (l) der PayPal-AGB). Vielleicht geht PayPal sogar davon aus, dass es demnächst eine eindeutige deutsche oder EU-weite Rechtsprechnung gibt, oder vielleicht auch einen gesetzlichen Alters-Verifizierungs-Zwang für Onlineshops. Dann wäre noch größerer Stress zwischen PayPal und den Shop-Betreibern abzusehen.

Leider ist aus PayPal ein sehr wichtiger und populärer Zahlungsdienstleister geworden, der keine ernstzunehmende Konkurrenz hat. Das versetzt ihn in die Lage sich nahezu alles erlauben zu können. Helfen kann eigentlich nur eine richtige juristische Keule wegen ihre schwammigen AGB. Das wars dann aber auch.

Als Notlösung bleibt nur PayPal für alle Tabakwaren zu deaktivieren. Aber das wird den meisten Onlineshop Betreibern auch nicht wirklich helfen.