Mit dem 01.08.2012 ist es nun soweit. Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft.
Von nun an soll das Risiko, in eine Kostenfalle zu tappen, für den Kunden weitgehend minimiert werden.
Mit Inkrafttreten des Paragrafen 312g (BGB) sind nun alle Shopbetreiber verpflichtet, Ihren Kunden
nach genauer Vorgabe eine klare Übersicht zu bieten, was der Kunde da jetzt wirklich kaufen will.
Jeder, der dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, läuft Gefahr abgemahnt zu werden.
Und wie jeder weiß, Abmahnungen führen gerade die kleinen Shopbetreiber oft in den finanziellen Ruin.
Dabei ist die Anpassung überhaupt kein Problem und relativ schnell gemacht. Wer dabei Unterstützung
braucht, kann sich gerne an uns wenden.
Eine Stunde Arbeit ist definitiv billiger als eine Abmahnung!