Ich habe die Frage zwar nicht gänzlich verstanden, aber ich versuch's trotzdem mal
Aus juristischer Sicht ist die Sitemap.xml vollkommen irrelevant. Es ist egal ob eine Sitemap existiert/angezeigt wird und welche Seiten dort gelistet sind, solange die Links nicht zu juristisch fragwürdigen Seiten führen.

Die Sitemap.xml war ursprünglich nur dazu gedacht es den Suchmaschinen beim Crawlen relevanter Seiten einfacher zu machen und wird den Sumas zudem aktiv übermittelt, muss also gar nicht offen im Shop angegeben werden.
Allerdings erfreut sich die Sitemap beim Kunden steigender Beliebtheit. Denn bei z.B. umfangreichen Kategoriesierungen in Onlineshops, kann eine Sitmap sehr hilfreich bei der Suche einzelner Unterkategorien sein. Das wiederum gefällt auch Google!