Aufgrund einer EU-Richtlinie gibt es seit Januar 2018 den neuen §270a BGB der vorschreibt, dass für SEPA-Zahlungsweisen oder Kartenzahlungen keine Gebühren vom Verbraucher verlangt werden dürfen.
Viele Händler und Dienstleister berechneten jedoch weiterhin Gebühren für PayPal- oder ähnlich Zahlungsweisen. So auch Flixbus.
Die "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" sah darin offensichtlich einen Verstoß und klagte, bekam erst Recht und verlor später wieder. Siehe Google-Suche Flixbus Paypal Gebühren
Mit Urteil vom 25. März 2021 - I ZR 203/19 hat der BGH entschieden: PayPal-Gebühren sind erlaubt
Das heißt also:
Legitim sind Gebühren zwar nicht, aber auch nicht komplett verboten.
Banküberweisungen bzw. SEPA Zahlungsweisen dürfen nicht mit extra Gebühren belegt werden.
PayPal, Klarna, usw. sind aber keine Banken, sondern Dienstleister mit Mehrwert, wie z.B. der Echtzeit-Bonitätsprüfung. Da ist eine Gebühr erlaubt.
Allerdings wollen diese Anbieter nicht, dass die Händler Gebühren dafür verlangen. Das ist dann nämlich schlecht für das Image.
PayPal verbietet sogar expliziet in seinen AGB das Erheben von Gebühren.
Davon abgesehen, ist das für den Verbraucher ein Schlag ins Gesicht, wenn er am Ende einer Bestellung plötzlich Gebühren für eine einfache und schnelle Zahlungsweise zahlen soll.
Macht einfach mal einen A/B-Test. 30 Tage lang mit Gebühren die Absprungrate im Checkout messen und 30 Tage ohne Gebühren