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Infos zur Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) zum 13.06.2014
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Thema: Infos zur Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) zum 13.06.2014

  1. #1
    Administrator Avatar von KlausK
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    Ausrufezeichen Infos zur Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) zum 13.06.2014

    Zum 13.06.2014 um 0:00 Uhr muss die neue Widerrufsbelehrung stehen. Es gibt keine Übergangsfrist!
    Beim letzte Update der Widerrufsbelehrung gab es noch eine Galgenfrist (04.08.2011 - 04.11.2011).
    Aber selbst die wurde von vielen Shopbetreibern teils um Monate überschritten. Und viele mussten
    dafür richtig zahlen! Wer genügend Geld hat sich eine Abmahnung zu finanzieren, der braucht dann
    jetzt nichts weiter unternehmen. Einfach nur abwarten! Professionelle Abmahner werden zu diesem
    Zeitpunkt jedenfalls massenhaft zur Stelle sein!

    Allen anderen seriösen Online-Shop-Betreibern sei angeraten, sich ab sofort mit diesem Thema zu
    befassen. Denn das neue Widerrufsrecht birgt eine Menge Probleme die bei vielen Online-Händlern
    ein breites Umdenken im Bereich der Auftragsbearbeitung und Versandlogistik erfordern. Ja nach
    Art und Umfang des Auftrages müssen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen vorgehalten werden.
    Beim Versand von Waren die zum Teil aus Paketen und vielleicht teilweise aus Stückgut bestehen
    und dann sogar noch von verschiedenen Diensten an unterschiedlichen Tagen geliefert werden, muss
    ebenfalls geprüft werden ob die bisherige Strategie so überhaupt noch Sinn macht!

    Auch stellt sich die Frage, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt! Oder ob man nicht einfach
    weiterhin eine kostenfreie Rücksendung/Abholung anbieten will. Denn die meisten Händler werden
    das offenbar tun, wenn man den vielen unterschiedlichen Händlerbefragungen Glauben schenken darf.
    Denn genau an dieser Rückgabepraxis wird der Kunde zwischen dem professionellen Händler und dem
    Wohnzimmerhändler unterscheiden!

    Einen "Anriss" zu dieser Problematik gibt es hier:
    Die neue Musterwiderrufsbelehrung 2014

    Legt euch einen Link, eine Notiz auf den Desktop damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät.
    Das Jahr ist schneller um als gucken könnt!

  2. #2
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Hat vielleicht jemand eine Muster-Widerrufsbelehrung, die man übernehmen könnte? Unter Google habe ich nichts Brauchbares gefunden.

    Ganke!
    Axel

  3. #3
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Guckst du hier: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Das heißt ja auch nicht mehr Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung sondern:
    Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
    bzw.
    Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

    Die Kanzlei meines Vertrauens hält hier noch ein FAQ vor: Muster-Widerrufsformular-FAQ

  4. #4
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Händler müssen den Kunden ab Juni 2014 ein neues Widerrufsformular anbieten. Wichtig: Das ist nicht die eigentliche Widerrufsbelehrung, sondern ein 2. Formular.
    Auf dieses Formular bzw. einen Link dazu müssen Sie bereits im Bestellprozess hinwiesen. Der Kunde kann dieses Formular dann für den Widerruf nutzen, er muss es aber nicht nutzen.
    Wie bindet ihr in Gambio GX dieses Formular ein? Gibt es dafür schon Lösungen?

  5. #5
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Hallo, mich würde es auch Interessieren.

    Danke

  6. #6
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Eine Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsformulars ist mir jetzt neu.
    Gambio fährt aber bereits einen Testshop unter GX II mit Online-Formular.
    Es soll auch für Gambio GX I (nur letzte Version) rechtzeitig verfügbar sein.

    Bisher haben die es so gelöst, dass das Formular einfach in der Box Mehr über... unter Widerrufsrecht & Widerrufsformular zu finden ist.
    Zur Bestellung wird auch gleich ein PDF-Formular mitgesendet.
    Konfiguriert wird das Formular im Adminbereich unter Konfiguration >>> Allgemeines >>> Rechtliches

    In dem Testshop sieht es gut aus. Ich denke, dass es noch diese Woche ein finales Update geben wird.

  7. #7
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Zitat Zitat von KlausK Beitrag anzeigen
    Eine Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsformulars ist mir jetzt neu.
    Gambio fährt aber bereits einen Testshop unter GX II mit Online-Formular.
    Es soll auch für Gambio GX I (nur letzte Version) rechtzeitig verfügbar sein.

    Bisher haben die es so gelöst, dass das Formular einfach in der Box Mehr über... unter Widerrufsrecht & Widerrufsformular zu finden ist.
    Zur Bestellung wird auch gleich ein PDF-Formular mitgesendet.
    Konfiguriert wird das Formular im Adminbereich unter Konfiguration >>> Allgemeines >>> Rechtliches

    In dem Testshop sieht es gut aus. Ich denke, dass es noch diese Woche ein finales Update geben wird.
    Danke erst mal für die Info, da warte ich noch ein bisschen auf das finale Update. Hatte bisher darüber keine Infos gefunden. Ich habe das mit der Pflicht zur Bereitstellung hier gefunden - natürlich ohne Gewähr:

    http://www.e-recht24.de/artikel/wide...rung-2014.html

  8. #8
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Sorry! Ein Online-Formular muss natürlich gestellt werden.
    Ich hatte mich gestern an dem online ausfüllbaren und verschickbaren Formular fest gebissen.
    Das ist nämlich nur optional!
    Frage: Muss der Online-Händler immer das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitstellen?

    Ja. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Händler auch die Möglichkeit der Online-Ausfüllung nutzen will, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB n.F. i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.

    Eine Nichtbereitstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars führt auf vertraglicher Ebene dazu, dass das fehlende Formular wie eine fehlende Widerrufsbelehrung wirkt und somit das Widerrufsrecht des Verbrauchers zeitlich uneingeschränkt bis zu einer korrekten Unterrichtung fortbesteht.

    Allerdings können Verstöße gegen die Pflicht auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da insofern die Auflage einer gesetzlichen Verbraucherschutzvorschrift missachtet würde.
    Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/faq-o...ar#abschnitt_4

  9. #9
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Kann man eigentlich um den 13.6. herum die alte und die neue Widerufsbelehrung einstellen, z.B. mit dem Hinweis "Widerrufsbelehrung, gültig bis 12.6.2014" und "Widerrufsbelehrung, gültig ab 13.6.2014"? Oder muß man auch hier mit Abmahnungen rechnen?

    lg
    Axel

  10. #10
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Widerrufsbelehrung in 2014

    Zitat Zitat von Axel Beitrag anzeigen
    Kann man eigentlich um den 13.6. herum die alte und die neue Widerufsbelehrung einstellen, z.B. mit dem Hinweis "Widerrufsbelehrung, gültig bis 12.6.2014" und "Widerrufsbelehrung, gültig ab 13.6.2014"? Oder muß man auch hier mit Abmahnungen rechnen?

    lg
    Axel
    Nein. Allein die Tatsache, dass du eine gültige und eine nicht gültige Belehrung zur Verfügung stellst ist schon irreführend und könnte damit zu Abmahnungen führen!

    Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) tritt ab dem 13.06.2014 in Kraft.
    Das heißt, in der Nacht vom 12. auf den 13.06. um 0:00 Uhr müssen alle Rechtstexte fertig angepasst sein.

    Das ist aber alles halb so wild. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten das zu stemmen. Außerdem haben die meisten mir bekannten Shopbetreiber nur einen oder zwei Shops!
    Mit einer ordendlichen Planung und Vorbereitung sollte das Thema also in wenigen Minuten erledigt sein.

    Grundsätzlich würde ich mir erstmal einen Testshop anlegen und dort die neuen Rechtstexte testen.
    Dabei meine ich vorallem die Formatierungen der Texte, die Funktion der Links und des eventuell vorhanden Online-Formulars, usw.

    Als nächstes würde ich einen Zeitplan aufstellen. Welche Arbeiten sind am Ende tatsächlich auszuführen und wielange werden sie maximal dauern.
    Entsprechend diesem Zeitplan und eurem persönlichen Schlafprofil angepasst, würde ich entweder bis 0:00 Uhr oder ab 0:00 Uhr den Shop sperren.

    Ich selbst habe alle meine Rechtstexte, die im Shop direkt angezeigt werden, als eigenes HTML-Dokument im Verzeichnis /media/Content/ hinterlegt.
    In die Dokumente wrr.html, agb.html und ds.html habe ich eine Zeitsteuerung via php eingebaut:
    HTML-Code:
    <?php
    
    // VRRL ab 13.06.2014 um 0:00:00 Uhr
    // mktime(h,m,s,M,D,Y;)
    // Anführungszeichen " im Text sind durch /" zu ersetzen
      
    $timestamp = mktime(0,0,0,6,13,2014);
    $now = time();
    
    if ($now >= $timestamp)	{
    
    echo "<p><h3>Neues  Widerrufsrecht, AGB, Datenschutz, ... </h3></p>";
    
    }else{
    
    echo "<p><h3>Altes  Widerrufsrecht, AGB, Datenschutz, ... </h3></p>";
    
    }
    
    ?>
    Damit werden zunächst nur die alten Rechtstexte und ab dem 13.06.2014 nur noch die neuen Rechtstexte angezeigt.
    Bevor ihr das in euren Produktivshop einbaut bitte erst im Testshop ausgiebig testen!

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