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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WICHTIG: Bescheinigung nach §22f UstG besorgen und bis zum 01.10.2019 hochladen!



KlausK
04.09.2019, 17:24
Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG
Dieses Ding mit dem wohlklingenden und einprägsamen Namen müssen die Marktplatz-Plattformen wie ebay, Amazon, etc. bis spätestens 01.10.2019 haben.
Aufgrund des neuen Gesetzes zur Marktplatzhaftung müssen diese sich absichern, dass wir auch alle unsere Steuern brav abdrücken. Ansonsten droht die Account-Sperrung!

Beachtet, dass die Finanzämter auch nochmal bis zu 4 Wochen brauchen!

Den Antrag gibts direkt beim BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.html

Seite 3 (USt 1 TJ) ausdrucken, ausfüllen und bei eurem Finanzamt per Post oder eingescannt via eMail einreichen. Dauert 2-4 Wochen, dann kommt die Bescheinigung. Einscannen und bei den Marktplätzen hochladen.

Upload der Bescheiniung zumindest bei ebay unter https://www.bsp.ebay.de/tax/compliance