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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter



KlausK
03.11.2010, 19:14
Jeder seriöse Shopbetreiber sollte es wissen:
Der Kunde kann die Ware prüfen, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre und bei nichtgefallen zurück schicken und den vollen Kaufpreis zurück verlangen.
Es gibt aber immernoch einige Volltrottel unter den Händlern, die das einfach nicht kapieren wollen und immer wieder versuchen ihre eigenen Ansichten des
gesetzlichen Widerrufrechts bis nach oben durch zu klagen.

Interessant ist hier auch eine Erhebung von TrustedShops:

Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,727041,00.html#ref=rss)