Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : email Adresse für die Versandabwicklung weitergeben
charly56
08.05.2016, 18:33
die Weitergabe der eMail zum Zweck der komfortablen Versandabwicklung für beide Patner ist eigentlich
nichts ungewöhnliches, die Adresse wird ja auch übermittelt.
Wir versenden seit kurzem mit DPD Predict
Jetzt wollte ich das aber nicht einfach so entscheiden und den Kunden lieber gezielt auf diese Tatsache hinweisen,
gesucht habe ich eine Möglichkeit, im Bestellprozess ein Pflichtfeld erscheinen zu lassen, dass der Kunde diese Info
gelesen hat und falls er es nicht wünscht, dass wir seine eMail weiterleiten usw..
Alternativ überlege ich, ob ein allgemeiner Hinweis hierzu in der Datenschutzerklärung ausreichen würde, wäre auch leichter
einzupflegen
KFZ_Kolly
08.05.2016, 19:12
ich habe das bei meinem Kumpel beim Bestellabschluss eingebaut . Kunde akzepiert AGB,Widerruf ,Datenschutz und Adressweitergabe an DPD.
So sieht der Text dazu aus:
Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse an DPD weitergegeben wird, damit DPD vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail mit mir Kontak aufnehmen kann.
mfg
charly56
09.05.2016, 09:30
ich habe das bei meinem Kumpel beim Bestellabschluss eingebaut . Kunde akzepiert AGB,Widerruf ,Datenschutz und Adressweitergabe an DPD.
mfg
Der Kunde "hakt" also 4 Kästchen ab, bevor es zum Kauf kommt ?
Das wäre mir persönlich ein bischen viel, aus eigener Erfahrung mit Sehschwäche,
finde ich oftmals je nach Kontrast nur schwe die Kontrollkästchen.
Ich werde es vermutlich einfach unter AGB im Punkt Versand mit einsetzten, dann kann hinterher keiner meckern.
@KFZ_Kolly
ich habe das bei meinem Kumpel beim Bestellabschluss eingebaut . Kunde akzepiert AGB,Widerruf ,Datenschutz und Adressweitergabe an DPD.
Hast du dafür eine kleine Anleitung? Irgendwie bekomme ich da keine funktionierende Checkbox für die Adressweitergabe rein :(
@charly56
Checkboxen für WRB, AGB und Datenschutz sind lt. Meinung der meisten Juristen (auch IT-Recht-Kanzlei München) unnötig. Auch die Texte müssen nicht im Checkout angezeigt werden. Allerdings muss ein deutlicher Hinweis auf diese Texte incl. Link angebracht sein. Das ist alles auf den Seiten der IT-Recht-Kanzlei München beschrieben.
Die Weitergabe von eMail-Adressen und Telefonnummern ist jedoch etwas persönliches, womit der Kunde nicht zwangsläufig rechnen muss. Nach Meinung der IT-Recht-Kanzlei muss hierzu zwingend eine Checkbox gesetzt werden.
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