KlausK
03.05.2015, 18:40
Es gibt ja immer so lustige Kunden, die meinen sie könnten machen was sie wollen.
So einfach ist es aber zum Glück nicht.
Wenn ein Kunde meint, er brauche die Ware nach Widerrufsverlangen erst etliche Wochen später zurücksenden, der kann dann auch das Pech haben, dass der Artikel vielleicht schon ausverkauft ist oder gar nicht mehr hergestellt wird.
Oder Saison abhängige Waren, die nach 8 Wochen fast verschenkt werden, könnten für solche nachlässigen Kunden zum Fettnapf werden.
Interessant sind auch Kunden die meinen, sie könnten wild aufgerissene Verpackungen mit 30 kg Inhalt mit ein bischen Tesafilm oder Band(!) zukleben und dann zurückschicken.
Schraubenbeutel werden bei Möbeln dann nicht verschlossen und fliegen während des Transports quer durch den Karton. Sowas ist grob fahrlässig bis vorsätzlich!
Normalerweise ist der Inhalt anschließend komplett schrott! In solchen Fällen zahle ich keinen Cent zurück!
Wichtig ist dann aber, bei Wareneingang alles fotografisch dokumentieren und sich den Zustand vom Fahrer bestätigen lassen.
Grundsätzlich ist auch der Kunde verpflichtet Rücksendungen ordnungsgemäß und den Richtlinien der Paketdienste entsprechend zu verpacken.
Allerdings kann auch der Kunde für das zusätzliche Verpackungsmaterial eine Erstattung (gegen Beleg!) verlangen. Das tut aber keiner.
Da das aktuelle Widerrufsrecht leider auch viele Unsicherheiten gerade bei Händlern bewirkt, hat sich die IT-Recht-Kanzlei die Mühe gemacht und einiges zu diesen Themen geschrieben.
Auf jeden Fall lesenswert: http://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html
Auch die anderen Themen rund ums Widerrufsrecht sind sehr Interessant: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/widerrufsbelehrung-2014.html
So einfach ist es aber zum Glück nicht.
Wenn ein Kunde meint, er brauche die Ware nach Widerrufsverlangen erst etliche Wochen später zurücksenden, der kann dann auch das Pech haben, dass der Artikel vielleicht schon ausverkauft ist oder gar nicht mehr hergestellt wird.
Oder Saison abhängige Waren, die nach 8 Wochen fast verschenkt werden, könnten für solche nachlässigen Kunden zum Fettnapf werden.
Interessant sind auch Kunden die meinen, sie könnten wild aufgerissene Verpackungen mit 30 kg Inhalt mit ein bischen Tesafilm oder Band(!) zukleben und dann zurückschicken.
Schraubenbeutel werden bei Möbeln dann nicht verschlossen und fliegen während des Transports quer durch den Karton. Sowas ist grob fahrlässig bis vorsätzlich!
Normalerweise ist der Inhalt anschließend komplett schrott! In solchen Fällen zahle ich keinen Cent zurück!
Wichtig ist dann aber, bei Wareneingang alles fotografisch dokumentieren und sich den Zustand vom Fahrer bestätigen lassen.
Grundsätzlich ist auch der Kunde verpflichtet Rücksendungen ordnungsgemäß und den Richtlinien der Paketdienste entsprechend zu verpacken.
Allerdings kann auch der Kunde für das zusätzliche Verpackungsmaterial eine Erstattung (gegen Beleg!) verlangen. Das tut aber keiner.
Da das aktuelle Widerrufsrecht leider auch viele Unsicherheiten gerade bei Händlern bewirkt, hat sich die IT-Recht-Kanzlei die Mühe gemacht und einiges zu diesen Themen geschrieben.
Auf jeden Fall lesenswert: http://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html
Auch die anderen Themen rund ums Widerrufsrecht sind sehr Interessant: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/widerrufsbelehrung-2014.html